Ratgeber · Sicherheit
OnlyFans-Inhalte geleakt oder Drohung mit Bildern: was tun?

Jan, Gründer von Elvision Studios
· 4 Min. Lesezeit
Wenn deine Inhalte geleakt werden oder jemand mit Bildern droht: nicht zahlen, nichts löschen, Beweise sichern. Deine Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, deshalb kannst du beim Betreiber die Entfernung verlangen und Treffer bei Google melden. Eine Drohung mit Bildern kann Erpressung sein, schon der Versuch ist strafbar. HateAid berät Betroffene in Deutschland kostenlos.
Teil des Überblicks OnlyFans Agentur: was sie macht, was sie kostet, woran du eine gute erkennst.
Was tust du in der ersten Stunde?
Der erste Impuls ist, alles sofort verschwinden zu lassen oder zu zahlen, damit es aufhört. Beides schadet dir. Diese fünf Schritte zuerst:
Nicht zahlen und nicht verhandeln
Wer einmal Geld bekommt, weiß, dass es funktioniert.
Nichts löschen
Auch nicht die Nachrichten mit der Drohung. Sie sind dein Beweis.
Beweise sichern
Screenshots mit sichtbarer URL, Datum und Uhrzeit, dazu Profilnamen, Kontaktdaten und Zahlungsaufforderungen.
Zugänge sichern
Passwörter ändern, die Login-E-Mail prüfen, fremde Geräte abmelden.
Nicht allein bleiben
Eine Vertrauensperson einbeziehen und Beratung holen, bevor du reagierst.
Welche Rechte hast du, wenn deine OnlyFans-Inhalte geleakt werden?
Deine Fotos und Videos sind Werke, und du bist ihre Urheberin. Nach § 19a UrhG entscheidest du, ob sie öffentlich im Netz zugänglich gemacht werden. Wer sie ohne deine Erlaubnis hochlädt, verletzt dieses Recht.
Daraus folgen nach § 97 UrhG Ansprüche auf Beseitigung, auf Unterlassung, wenn eine Wiederholung droht, und bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Das ist der Hebel, mit dem Seitenbetreiber und Hoster zur Löschung gebracht werden.
Das Recht am eigenen Bild nach § 22 KunstUrhG hilft bei bezahlten Inhalten oft weniger, als man denkt. Zwar dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung verbreitet werden, doch wer für die Abbildung eine Entlohnung erhalten hat, bei dem gilt die Einwilligung im Zweifel als erteilt. Deshalb ist das Urheberrecht meist der stärkere Weg.
Wie bekommst du geleakte Inhalte aus dem Netz?
Schreib zuerst den Betreiber oder Hoster der Seite an: mit den genauen URLs, einem Nachweis, dass die Inhalte von dir stammen, etwa einem Screenshot aus deinem eigenen Account, und der Aufforderung zur Entfernung. Viele große Seiten haben dafür eigene Formulare für Urheberrechtsbeschwerden, bei Anbietern in den USA heißt das DMCA-Takedown.
Parallel meldest du die Treffer bei Google. Für nicht einvernehmlich veröffentlichte intime Bilder gibt es ein eigenes Formular: Die abgebildete Person oder ihre Vertretung reicht URLs und Screenshots ein, Google entfernt die gemeldeten Seiten aus der Suche und versucht, auch Duplikate zu entfernen. Die Seite selbst kann danach noch existieren, deshalb gehören beide Wege zusammen.
Leaks kommen oft in Wellen. Such nach ein paar Wochen erneut nach deinem Künstlernamen und wiederhole die Meldungen.
Ist eine Drohung mit deinen Bildern strafbar?
Ja. Wer dir mit der Veröffentlichung oder Weitergabe deiner Bilder droht, um Geld zu bekommen, kann sich nach § 253 StGB wegen Erpressung strafbar machen. Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, und schon der Versuch ist strafbar. Es kommt also nicht darauf an, ob die Drohung wahr gemacht wird.
Werden Aufnahmen weitergegeben, die geeignet sind, deinem Ansehen erheblich zu schaden, kommt zusätzlich § 201a StGB in Betracht. Welche Norm im Einzelfall greift, klären Polizei oder Anwältin. Deine Aufgabe ist, die Beweise vollständig zu übergeben.
Anzeige erstatten kannst du bei jeder Polizeidienststelle oder über die Onlinewache deines Bundeslandes.
Wo bekommst du kostenlose Hilfe?
HateAid berät Menschen in Deutschland, die von digitaler Gewalt betroffen sind, kostenlos und unverbindlich, und unterstützt in geeigneten Fällen auch bei der Finanzierung rechtlicher Schritte. Für Löschung, Anzeige und die Frage, ob sich rechtliche Schritte lohnen, ist das ein guter erster Anruf.
Kommt die Drohung von einer Agentur, mit der du einen Vertrag hast, nimm den Vertrag mit ins Beratungsgespräch. Eine Drohung mit deinen Bildern ist keine Vertragsfrage mehr, egal was im Papier steht.
Wie schützt du dich vor dem nächsten Leak?
Ganz verhindern lässt sich ein Leak nicht, aber du kannst ihn teurer machen und schneller finden:
Wasserzeichen mit deinem Künstlernamen
Macht geleakte Inhalte auffindbar und den Nachweis der Urheberschaft einfacher.
Die Login-E-Mail bei dir behalten
Wer das Postfach hat, hat den Account.
Rohmaterial nicht breit teilen
Nur mit den Personen, die es wirklich bearbeiten, und über einen abgesprochenen Weg.
Content-Rechte im Vertrag begrenzen
Keine dauerhafte, unwiderrufliche Lizenz mit Recht zur Unterlizenz.
Regelmäßig nach dir suchen
Einmal im Monat nach deinem Künstlernamen, damit du Leaks findest, bevor andere es tun.
Ein Leak fühlt sich an, als hätte man die Kontrolle verloren. Du hast mehr Hebel, als es in dem Moment scheint: das Urheberrecht für die Löschung, das Strafrecht gegen Drohungen und kostenlose Beratung für den Weg dazwischen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn es brennt, ruf zuerst eine Beratungsstelle oder eine Anwältin an und erst danach, wenn überhaupt, die Gegenseite.
Häufige Fragen
Meine OnlyFans-Inhalte wurden geleakt, was kann ich tun?
Beweise sichern, mit URL und Datum, dann beim Betreiber oder Hoster die Entfernung verlangen und die Treffer bei Google melden. Als Urheberin hast du nach § 97 UrhG Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung. HateAid berät Betroffene in Deutschland kostenlos.
Jemand droht, meine Bilder zu veröffentlichen, wenn ich nicht zahle. Was jetzt?
Nicht zahlen, nichts löschen, alles sichern und Anzeige erstatten. Eine solche Drohung kann nach § 253 StGB Erpressung sein, und schon der Versuch ist strafbar. Hol dir vorher oder parallel Beratung, etwa kostenlos bei HateAid.
Kann ich geleakte Bilder aus der Google-Suche entfernen lassen?
Ja. Google hat ein Formular für nicht einvernehmlich veröffentlichte intime Bilder. Du reichst URLs und Screenshots ein, Google entfernt die gemeldeten Seiten aus der Suche und versucht, Duplikate mitzuentfernen. Die Seite selbst musst du zusätzlich beim Betreiber melden.
Quellen
- § 19a UrhG, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
- § 97 UrhG, Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
- § 22 KunstUrhG, Recht am eigenen Bild
- § 253 StGB, Erpressung
- § 201a StGB, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
- HateAid: Betroffenenberatung
- Google: Entfernen von Inhalten aus der Google-Suche